Er,den ihr liebt, ist nicht mehr da,
wo er war, aber überall,
wo ihr seid und seiner gedenkt.

Augustus
Hat man sich ersteinmal entschieden, seinen Hund mit in den Urlaub zu nehmen, muss man natürlich klären, wie die unterschiedlichen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind.

Zum Glück sind in den letzten Jahren einige Vereinfachungen für den reisenden Hund umgesetzt worden. Das gilt für allem für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Alle Tiere, die mit ihren Menschen innerhalb der EU auf Reisen gehen müssen den sogenannten Heimtierausweis (blau) mit einer Identitätsnummer mit sich führen. Diese Nummer wird dem Haustier über einen kleinen Chip in den Körper „geimpft" und ist jederzeit durch ein Ablesegerät zu lesen. Diesen kurzen Eingriff nehmen die Haustierärzte vor. Bei Tasso e.V. kann man sein Tier registrieren lassen und sich im Falle eines Abhandenseins seines Haustieres bundes- bzw. auch über die Grenzen hinaus Hilfe holen.
 
connor voller erwartung

Zusätzlich zu diesem Heimtierausweis (den es übrigens schon seit einiger Zeit gibt) müssen die Tiere geimpft sein. Die Impfungen werden ebenfalls in dem Ausweis eingetragen. Immer nötig ist eine Tollwutimpfung, die je nach Impfstoffhersteller einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Bitten Sie Ihren Tierarzt, den Impfstoff zu nehmen, der eine längstmögliche Gültigkeit hat.

Innerhalb der EU gibt es jedoch für einige Länder Sonderregelungen, die man unbedingt rechtzeitig beachten sollte. Vor allem Großbritannien, Malta und Irland sowie Schweden nehmen innerhalb der EU einen Sonderstatus ein, was die Einreisebestimmungen für Haustiere betrifft, daher sollte man sich rechtzeitig informieren.
Einige Länder innerhalb der EU haben ein Einreiseverbot für sogenannte „Kampfhunde". Man sollte sich vorher genau informieren, falls man Besitzer eines Listenhundes ist, wie die jeweiligen Bestimmungen aussehen. Genauso willkürlich wie die Klassifizierung der „Kampfhunde" ist, so sind auch die europäischen, übrigens auch sehr unterschiedlichen Reglementierungen! Während der Rottweiler in Spanien zu den gefährlichen Rassen zählt und zu einer „persona non grata" (unerwünschte Person) degradiert wird, scheint sich die Luft in Ungarn positiv auf diese Hunde auszuwirken, da sie dort nicht als gefährlich gelistet sind und somit einreisen dürfen!

Nicht EU-Länder wie Norwegen oder die Schweiz, die Türkei oder Kroatien haben zum Teil die EU-Bestimmungen übernommen bzw. noch erweitert.

Vor jedem geplanten Urlaub sollte man also sorgfältig prüfen, wie die jeweiligen Bestimmungen aussehen. Das kann sich innerhalb eines Jahres durchaus auch ändern.
 
 
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis auf verschiedene Krankheiten, die vor allem in den südlichen Ländern Europas (aber nicht nur da) vorkommen. Beachten Sie bitte unsere Beiträge „Reinrassige Strassenhunde" sowie „Hund gesund - Leishmaniose".
Informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt und im Internet über die möglichen Gefahren der bisweilen auch tödlichen Krankheiten für Hunde und was Sie im Vorfeld dagegen unternehmen können.
Unsere Hunde reisen nur mit einem Scalibor-Protectorband, welches z.B. der einzig nachweisliche Schutz gegen die Sandmücke (Überträger der Leishmanienerreger) ist.

Hilfreiche Internetadressen zum Thema Einreisebestimmungen und Krankheiten:

www.scalibor.de
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